Steuererklärung für Rentner
- Rentenbesteuerung
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Willkommen auf dieser Seite zum Thema Steuererklärung für Rentner und Rentenbesteuerung.
Sie beziehen eine Altersrente, Pension, Betriebsrente, Witwenrente, Berufsunfähigkeitsrente, Riesterrente oder Privatrente wie z.B. eine Rürup bzw. Basisrente und sorgen sich um die Steuern und Ihre Steuererklärung? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Thema Steuererklärungen für Rentner, Rentenbesteuerung bzw. Rentensteuer sowie zu einer damit verbundenen Abgabepflicht für Steuererklärungen. Auch wenn Sie eine Rente im Ausland beziehen, finden Sie interessante Hinweise auf dieser Seite. Verschenken Sie kein Geld ans Finanzamt und holen Sie sich zuviel bezahlte Steuern zurück. In einer Vielzahl von Fällen kann es bei Abgabe der Steuererklärung anstatt zu einer Steuerzahlung zu einer Steuererstattung kommen. Lesen Sie weiter unten, wann das z.B. der Fall sein kann. Hier finden Sie eine Übersicht zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Altersrente in tabellarischer Form mit einigen Berechnungsbeispielen. Lohnt es sich für die Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater zu beauftragen? Auch das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie einen günstigen Steuerbertare suchen, können Sie auf der Seite MyHammer.de. Wie werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert? Zur Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils der Rente ist zunächst vom Bruttojahresbetrag der Rente auszugehen. Ab dem Jahr 2005 ist für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der gesetzlichen Rente nicht mehr das Alter des Rentners bei Beginn der Rente maßgebend. Entscheidend ist nun das Kalenderjahr, in dem die Rente zuerst gezahlt wird. Der Besteuerungsanteil der Rente erhöht sich von 50% bis einschließlich dem Jahr 2005 kontinuierlich pro Jahr auf bis zu 100% im Jahr 2040. Je später die Rente beginnt, desto höher ist also der Besteuerungsanteil. Für 2012 liegt der Besteuerungsanteil bei 64 % und im Jahr 2040 bei 100 %, wie auch der folgenden Tabelle mir beispielhaften Einträgen zu entnehmen ist. Unter folgendem Link finden Sie eine Rentenbesteuerung-Übersicht in tabellarischer Form mit Berechnungsbeispielen zur Rentenbesteuerung. Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Dürfen Rentner eine Steuererklärung abgeben, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht? In zahlreichen Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner besteht, kann es trotzdem vorteilhaft sein, eine Steuererklärung abzugeben. Dieses ist z.B. sinnvoll, wenn Kapitalertragsteuer im Rahmen der Kapitaleinkünfte einbehalten wurde, welche bei einer Veranlagung zu einer Steuererstattung führen würde. Gerade wenn Sie als Rentner nicht einmal verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, können in der Regel die einbehaltene Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer bei einer Veranlagung erstattet werden. Lesen Sie hierzu mehr unter dem Link über das Thema Freistellungsauftrag. Wie erfährt das Finanzamt von der Höhe der Rente? Ab dem Jahr 2009 sollen die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds, private Rentenversicherer sowie Versicherungsgesellschaften ihre Rentenleistungen der Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden und so zu eine durchgehenden Rentenbesteuerung führen. Die Übermittlung erfolgt von dort weiter über die Bundesländer zu den zuständigen Finanzämtern.
Die Steuererklärungen müssen grundsätzlich bis Ende Mai des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, also für das Jahr 2010 wäre die Steuererklärung bis zum 31.05.2011 abzugeben. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung können vom Finanzamt grundsätzlich Verspätungszuschläge angesetzt werden. Falls Sie steuerlich z.B. durch einen Steuerberater vertreten werden, kann die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum Ende des Jahres verlängert werden.
Wie die Finanzämter in diesen Rentner-Fällen auf nicht abgegebene Steuererklärungen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Gerechnet werden muss mit Nachzahlungen, einer Nachverzinsung und bei höheren Renten auch mit Einkommensteuervorauszahlungen. Außerdem besteht für die Finanzämter u. A. die Möglichkeit Verspätungszuschläge festzusetzen.
Nach dem Alterseinkünftegesetz gehören die nachgelagert zu besteuernden Renten zu den inländischen Einkünften und unterliegen somit der Rentensteuer. Mit den jährlich an die Rentenempfänger im Ausland versandten Lebensbescheinigungen werden Rentner bereits auf die Änderung bei der Besteuerung der Renten hingewiesen. Die Folge ist, dass Rentner, deren Renten nachgelagert besteuert werden und die im Ausland leben, grundsätzlich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten. Wie wird die so genannte Rürup oder Basisrente besteuert? Auch die Renten aus einer privaten Rentenversicherung i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.2 Buchst.b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also etwa die Basis- oder Rüruprente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Mit den Freibeträgen für Rentner sind zumeist die Steuerfreibeträge gemeint. Als wichtigster Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag zu nennen. Ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag ist grundsätzlich steuerfrei. Es gibt aber auch Ausnahmen so z.B. im Zusammenhang mit beschränkt steuerpflichtigen Rentnern oder Einkünften die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Grundfreibetrag 2011 liegt bei 8.004 Euro. Weiterhin wird mit den Steuerfreibeträgen für Rentner häufig der nicht zur Rentenbesteuerung zählende Anteil der gesetzlichen Renteneinkünfte in Verbindung bebracht. Hierzu finden Sie eine Steuertabelle für die gesetzlichen Renteneinkünfte unter dem Link Steuertabelle für Rentner
Als weiterer Steuerfreibetrag für Rentner kommt der Altersentlastungsbetrag in Betracht. Dieses ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Begünstigt bei diesen bestimmten Einkünften wird, wer vor Anfang des Jahres, in dem er seine Einkünfte bezog, sein 64. Lebensjahr vollendet hat. Welche Kosten entstehen bei der Erstellung der Steuererklärung für Rentner? Steuerberater berechnen die Gebühren für die Erstellung der Steuererklärung nach der steuerberatergebührenverordnung. Zu den entstehenden Kosten für die Erstellung der steuererklärung schauen Sie hierzu z.B. auf dieser Seite über Steuerberater-Gebühren.
Diese Seite wurde mit Unterstützung von Steuerberater St. Augustin erstellt. |

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