Steuererklärung für Rentner - Rentenbesteuerung

 

Willkommen auf dieser Seite zum Thema Steuererklärung für Rentner und Rentenbesteuerung.


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Sie beziehen eine Altersrente, Pension, Betriebsrente, Witwenrente, Berufsunfähigkeitsrente, Riesterrente oder Privatrente wie z.B. eine Rürup bzw. Basisrente und sorgen sich um die Steuern und Ihre Steuererklärung? Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zum Thema Steuererklärungen für Rentner, Rentenbesteuerung bzw. Rentensteuer sowie zu einer damit verbundenen Abgabepflicht für Steuererklärungen. Auch wenn Sie eine Rente im Ausland beziehen, finden Sie interessante Hinweise auf dieser Seite.

Sind Rentner verpflichtet Steuererklärungen abzugeben? Die Frage, welche Renten mit welchem Anteil der Besteuerung unterliegen und ob eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht, ist für viele Rentner nicht leicht zu beantworten. Eine Abgabepflicht für Steuererklärungen kann Sie als Rentner leider auch dann treffen, wenn Sie lediglich Einkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Seit 2005 hat sich die Besteuerung der Renten grundlegend verändert. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente) werden nach dem so genannten Kohortenprinzip versteuert.

Wo genau die Grenze liegt, ab wann Rentner zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, muss individuell bestimmt werden, da alle Einkunftsarten berücksichtigt werden müssen. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht z.B., wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag der entsprechenden Fassung des Einkommensteuergesetzes überstiegen hat. Bei Zusammenveranlagten verdoppelt sich der Betrag entsprechend.

Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von der Höhe der gesetzlichen Rente grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein können, falls Sie weitere Einkünfte wie z.B. Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte erzielen.

Verschenken Sie kein Geld ans Finanzamt und holen Sie sich zuviel bezahlte Steuern zurück. In einer Vielzahl von Fällen kann es bei Abgabe der Steuererklärung anstatt zu einer Steuerzahlung zu einer Steuererstattung kommen. Lesen Sie weiter unten, wann das z.B. der Fall sein kann. Hier finden Sie eine Übersicht zur Rentenbesteuerung der gesetzlichen Altersrente in tabellarischer Form mit einigen Berechnungsbeispielen.

Lohnt es sich für die Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater zu beauftragen?

Auch das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Sie einen günstigen Steuerbertare suchen, können Sie auf der Seite MyHammer.de. im Untermenü "Auftrag einstellen" z.B. "Steuererklärung für Rentner" mit der Angabe Ihrer Renteneinkünfte bzw. weitere Einkünfte eingeben. Auf diese Weise erhalten Sie dann unverbindliche Angebote von Steuerberatern zur Auswahl. Wer sich allerdings in das Thema Rentenbesteuerung selber einarbeiten möchte, findet unter dem folgenden Link auch Hinweise zu guter Steuersoftware. Unter dem folgenden Link finden Sie momentan Steuersoftware bei Softwareload.de besonders günstig!


Wie werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung besteuert?

Zur Ermittlung des prozentualen Besteuerungsanteils der Rente ist zunächst vom Bruttojahresbetrag der Rente auszugehen.

Ab dem Jahr 2005 ist für die Höhe des steuerpflichtigen Anteils der gesetzlichen Rente nicht mehr das Alter des Rentners bei Beginn der Rente maßgebend. Entscheidend ist nun das Kalenderjahr, in dem die Rente zuerst gezahlt wird. Der Besteuerungsanteil der Rente erhöht sich von 50% bis einschließlich dem Jahr 2005 kontinuierlich pro Jahr auf bis zu 100% im Jahr 2040. Je später die Rente beginnt, desto höher ist also der Besteuerungsanteil. Für 2012 liegt der Besteuerungsanteil bei 64 % und im Jahr 2040 bei 100 %, wie auch der folgenden Tabelle mir beispielhaften Einträgen zu entnehmen ist. Unter folgendem Link finden Sie eine Rentenbesteuerung-Übersicht in tabellarischer Form mit Berechnungsbeispielen zur Rentenbesteuerung.

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück.

Dürfen Rentner eine Steuererklärung abgeben, auch wenn keine Pflicht zur Abgabe besteht? In zahlreichen Fällen, in denen keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung für Rentner besteht, kann es trotzdem vorteilhaft sein, eine Steuererklärung abzugeben. Dieses ist z.B. sinnvoll, wenn Kapitalertragsteuer im Rahmen der Kapitaleinkünfte einbehalten wurde, welche bei einer Veranlagung zu einer Steuererstattung führen würde. Gerade wenn Sie als Rentner nicht einmal verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben, können in der Regel die einbehaltene Kapitalertrags- bzw. Abgeltungssteuer bei einer Veranlagung erstattet werden. Lesen Sie hierzu mehr unter dem Link über das Thema Freistellungsauftrag.

Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück. Überprüfen Sie am besten die Jahresbescheinigungen bzw. Erträgnisaufstellungen Ihrer Bank und achten Sie darauf, ob Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer einbehalten wurde. Falls Sie sich als Rentner z.B. Ihre Lebensversicherung anstelle einer Rente in einem Betrag haben auszahlen lassen, ist eine Überprüfung auf jeden Fall sinnvoll.

Als weiteres Beispiel könnte bei einer Betriebsrente eine Rentenbesteuerung in Form von einbehaltener Lohnsteuer erfolgt sein. Auch hier solle überprüft werden, ob diese teilweise oder in voller Höhe erstattet werden kann. Beachten Sie bitte, dass die Abgabe von Steuererklärungen auch für einige zurückliegende Jahre noch möglich ist.

Wie erfährt das Finanzamt von der Höhe der Rente?

Ab dem Jahr 2009 sollen die Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerke, Pensionskassen, Pensionsfonds, private Rentenversicherer sowie Versicherungsgesellschaften ihre Rentenleistungen der Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden und so zu eine durchgehenden Rentenbesteuerung führen. Die Übermittlung erfolgt von dort weiter über die Bundesländer zu den zuständigen Finanzämtern.


Die Finanzämter erlangen auf diese Weise also genaue Kenntnis darüber, welcher Rentner welche Leistung erhalten hat. Viele Rentenberechtigte müssen daher mit Nachfragen seitens des Finanzamtes rechnen. In besonders schweren Fällen könnten sogar Verfahren wegen Steuerhinterziehung drohen.


Die Rentenbezugsmitteilungen entbinden die Rentner jedoch nicht von ihrer möglichen Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Denn erst mit der Abgabe der Steuererklärung lässt sich die Rentenbesteuerung bzw. die Höhe der Einkommensteuer ermitteln.


Bis wann muss eine Steuererklärung für Rentner grundsätzlich abgegeben werden?

Die Steuererklärungen müssen grundsätzlich bis Ende Mai des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres abgegeben werden, also für das Jahr 2010 wäre die Steuererklärung bis zum 31.05.2011 abzugeben. Bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung können vom Finanzamt grundsätzlich Verspätungszuschläge angesetzt werden. Falls Sie steuerlich z.B. durch einen Steuerberater vertreten werden, kann die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum Ende des Jahres verlängert werden.


Was passiert wenn trotz Pflicht zur Abgabe keine Steuererklärung abgegeben wird bzw. die Abgabefrist verpasst wurde?

Wie die Finanzämter in diesen Rentner-Fällen auf nicht abgegebene Steuererklärungen reagieren werden, bleibt abzuwarten. Gerechnet werden muss mit Nachzahlungen, einer Nachverzinsung und bei höheren Renten auch mit Einkommensteuervorauszahlungen. Außerdem besteht für die Finanzämter u. A. die Möglichkeit Verspätungszuschläge festzusetzen.

Zu hoffen bleibt, dass eine Kriminalisierung der Rentner durch Steuerstrafverfahren in diesen Fällen vollständig unterbleiben wird. Wie vorzugehen ist, wenn Steuererklärungen trotz Abgabepflicht nicht abgegeben wurden, hängt davon ab, wann die betreffende Steuererklärung hätte abgegeben werden müssen und wie hoch die zu entrichtenden Steuern sind. Das Vorgehen sollte am besten mit einem Steuerberater abgestimmt werden.


Muss auch eine Steuererklärung durch Rentner abgegeben werden, die im Ausland leben?

Nach dem Alterseinkünftegesetz gehören die nachgelagert zu besteuernden Renten zu den inländischen Einkünften und unterliegen somit der Rentensteuer. Mit den jährlich an die Rentenempfänger im Ausland versandten Lebensbescheinigungen werden Rentner bereits auf die Änderung bei der Besteuerung der Renten hingewiesen. Die Folge ist, dass Rentner, deren Renten nachgelagert besteuert werden und die im Ausland leben, grundsätzlich vom Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten.

Hierzu muss allerdings auch im entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen das Besteuerungsrecht Deutschland zugewiesen sein. Ob dieses im Einzelfall zutrifft, hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Wegen der umfangreichen steuerrechtlichen Regelungen bietet es sich an, sich an einen Steuerberater mit Kenntnissen im internationalen Steuerrecht in Deutschland zu wenden.

Auch mit Betriebsrenten oder Pensionen sind Rentner mit Wohnsitz im Ausland in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig, so dass eine Rentenbesteuerung erfolgt.

Wie wird die so genannte Rürup oder Basisrente besteuert?

Auch die Renten aus einer privaten Rentenversicherung i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.2 Buchst.b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also etwa die Basis- oder Rüruprente, unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.


Welche Freibeträge gibt es für Rentner?

Mit den Freibeträgen für Rentner sind zumeist die Steuerfreibeträge gemeint. Als wichtigster Steuerfreibetrag ist der Grundfreibetrag zu nennen. Ein zu versteuerndes Einkommen bis zum Grundfreibetrag ist grundsätzlich steuerfrei. Es gibt aber auch Ausnahmen so z.B. im Zusammenhang mit beschränkt steuerpflichtigen Rentnern oder Einkünften die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Der Grundfreibetrag 2011 liegt bei 8.004 Euro. Weiterhin wird mit den Steuerfreibeträgen für Rentner häufig der nicht zur Rentenbesteuerung zählende Anteil der gesetzlichen Renteneinkünfte in Verbindung bebracht. Hierzu finden Sie eine Steuertabelle für die gesetzlichen Renteneinkünfte unter dem Link Steuertabelle für Rentner Als weiterer Steuerfreibetrag für Rentner kommt der Altersentlastungsbetrag in Betracht. Dieses ist ein Freibetrag auf bestimmte Alterseinkünfte. Begünstigt bei diesen bestimmten Einkünften wird, wer vor Anfang des Jahres, in dem er seine Einkünfte bezog, sein 64. Lebensjahr vollendet hat.

Der Altersentlastungsbetrag wird von anderen Einkünften als Versorgungsbezügen und Renten abgezogen. Bei der Bemessung des Altersentlastungsbetrages bleiben leider entsprechend § 24a EStG
- Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Absatz 2;
- Einkünfte aus Leibrenten im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a;
- Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 4 Satz 4 Buchstabe b;
- Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 1, soweit § 52 Absatz 34c anzuwenden ist;
- Einkünfte im Sinne des § 22 Nummer 5 Satz 2 Buchstabe a
außer Betracht. Ab 2009 gehen auch die Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, nicht mehr in die Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags ein. Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 5b S. 1 EStG. Kapitalerträge die der Abgeltungssteuer unterliegen, zählen nämlich nicht mehr zur Summe der Einkünfte. Für weiter Informationen sei auf einen Steuerberater verwiesen. Infos zu weiteren Freibeträgen für Rentner gibt es hier in Kürze.


Welche Kosten entstehen bei der Erstellung der Steuererklärung für Rentner?

Steuerberater berechnen die Gebühren für die Erstellung der Steuererklärung nach der steuerberatergebührenverordnung. Zu den entstehenden Kosten für die Erstellung der steuererklärung schauen Sie hierzu z.B. auf dieser Seite über Steuerberater-Gebühren.

Diese Seite wurde mit Unterstützung von Steuerberater St. Augustin erstellt.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Seite interessante Informationen zum Thema Rentenbesteuerung gegeben zu haben und würden uns über die Weiterempfehlung dieser Seite freuen.

Abschließend noch einige Interessante Links für Rentener und Senioren:

 

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