Altersentlastungsbetrag

Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag für Rentner? Hier finden Sie Infos und eine Tabelle zum Altersentlastungsbetrag für Rentner. Zudem läßt sich die Höhe des Altersentlastungsbetrages online berechnen.


Altersentlastungsbetrag berechnen

 
 
 Euro



Der Altersentlastungsbetrag soll eine besondere Steuerbegünstigung für ältere Steuerpflichtige darstellen. Der Altersentlastungsbetrag gilt für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt), soweit es keine Versorgungsbezüge sind, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Er gilt nicht für Renten oder Versorgungsbezüge. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus §24a EStG. Weitere Hinweise finden sich auch in den Einkommensteuerrichtlinien, nach welchen der Altersentlastungsbetrag aus Sicht der Finanzverwaltung nicht für Kapitaleinkünfte gelten soll, welche der Abgeltungsteuer unterliegen.

Auf dieser Seite finden Sie einen Steuerrechner, mit dem der Altersentlastungsbetrag berechnet werden kann. Geben Sie hierzu die Bemessungsgrundlage und das Geburtsjahr ein. Der Altersentlastungsbetrag-Rechner berechnet dann unter anderem den abzugsfähigen Altersentlastungsbetrag. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr. Hier finden Sie außerdem Infos zu Steuererklärungen für Rentner, zur Rentenversteuerung sowie einen Rentensteuerrechner.


   

Wer erhält den Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte. Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind die Sätze 1 bis 3 für jeden Ehegatten gesondert anzuwenden.

Zur Bemessungsgrundlage für den Altersentlastungsbetrag zählen der Arbeitslohn sowie die positive Summe der weiteren Einkünfte. Allerdings bleiben etwa Leibrenten und Versorgungsbezüge gem. §24a EStG außer Betracht.

Beispiel: Ein Rentner (Geburtsjahr 1955) erhält neben seiner Leibrente Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 3.000 Euro. Das erste Jahr für den Altersentlastungsbetrag ist 2020. Der maximale Prozentsatz beträgt hier 16,00 %. Der Altersentlastungsbetrag liegt demnach bei 480 Euro, da die Leibrente außer Betracht bleibt und der Höchstbetrag von 760,00 Euro nicht überschritten wurde. Es kommt somit zu einer Reduzierung des zu versteuernden Einkommens um 480 Euro.

Der maßgebende Prozentsatz und der Höchstbetrag des Altersentlastungsbetrags sind der untenstehenden Tabelle zu entnehmen:



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Altersentlastungsbetragstabelle

In der nachfolgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der jahresabhängigen Werte für den Altersentlastungsbetrag. Gemäß § 24a EStG verringert sich der Altersentlastungsbetrag bis zum Jahr 2058 allmählich auf Null.


Altersentlastungsbetrag mit Höchsbetrag
Das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr Altersentlastungsbetrag in % der Einkünfte Höchstbetrag in Euro
2005 40,0 1 900
2006 38,4 1 824
2007 36,8 1 748
2008 35,2 1 672
2009 33,6 1 596
2010 32,0 1 520
2011 30,4 1 444
2012 28,8 1 368
2013 27,2 1 292
2014 25,6 1 216
2015 24,0 1 140
2016 22,4 1 064
2017 20,8 988
2018 19,2 912
2019 17,6 836
2020 16,0 760
2021 15,2 722
2022 14,4 684
2023 14,0 665
2024 13,6 646
2025 13,2 627
2026 12,8 608
2027 12,4 589
2028 12,0 570
2029 11,6 551
2030 11,2 532
2031 10,8 513
2032 10,4 494
2033 10,0 475
2034 9,6 456
2035 9,2 437
2036 8,8 418
2037 8,4 399
2038 8,0 380
2039 7,6 361
2040 7,2 342
2041 6,8 323
2042 6,4 304
2043 6,0 285
2044 5,6 266
2045 5,2 247
2046 4,8 228
2047 4,4 209
2048 4,0 190
2049 3,6 171
2050 3,2 152
2051 2,8 133
2052 2,4 114
2053 2,0 95
2054 1,6 76
2055 1,2 57
2056 0,8 38
2057 0,4 19
2058 0,0 0
   

Altersentlastungsbetrag auch für beschränkt Steuerpflichtige

Ab 2009 gilt der Altersentlastungsbetrag auch für beschränkt Steuerpflichtige. Für weitere Details fragen Sie einen Steuerberater.


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Altersentlastungsbetrag-Haftungsausschluss