Rentenbesteuerung Tabelle und Rentensteuerrechner für 2024, 2023 und früher

Wie erfolgt die Rentenbesteuerung der Altersrente oder die Versteuerung von privaten Renten? Auf dieser Seite finden Sie neben den Rentenbesteuerungstabellen auch einen Rentensteuerrechner für die Besteuerung von Renten.


Rentenbesteuerungsrechner

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Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht und einen Online-Rechner, um den prozentualen Besteuerungsanteil der gesetzlichen Altersrente oder privater Renten zu berechnen sowie eine Tabelle mit den Werten für den Ertragsanteil zur Besteuerung von Renten aus der privaten Rentenversicherung. Zur Berechnung der Einkommensteuer auf gesetzliche Renten, wie Altersrente, große Witwenrente und kleine Witwenrente oder Waisenrente sowie von privaten Renten kann der folgende Rechner zur Rentenbesteuerung verwendet werden. Alternativ kann nach Abschätzung des zu versteuernden Einkommens folgende Steuertabelle für Rentner verwendet werden. Als weitere kostenlose Steuerrechner finden Sie hier einen Altersentlastungsbetrag-Rechner für Rentner, einen Rechner für die Versteuerung der Versorgungsbezüge sowie weitere Rentenrechner.



   

Rentenbesteuerungsrechner

Der Rentenbesteuerungsrechner auf dieser Seite berechnet für die gesetzliche Altersrente den Rentensteuerfreibetrag, welcher für die Folgejahre gilt und in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Bruttojahresrente nach Rentenbeginn ermittelt wird. Für private Renten im Gegenzug wird der Besteuerungsanteil nach dem Ertragsanteil berechnet. Aus der gesetzlichen Bruttorente werden automatisch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung und weitere steuermindernde Beträge abgezogen. Auf Grundlage der Renteneinkünfte bzw. des so ermittelten zu versteuernden Einkommens werden die steuerlichen Abzüge mit einem Rechner für die Einkommensteuer ermittelt. Der Rentenrechner gibt nur einen groben Überblick über die Versteuerung der Renten und berücksichtigt nicht alle Aspekte. Eine Haftung für den Rentensteuerrechner wird nicht übernommen. Genaue Auskünfte kann Ihnen etwa ein Steuerberater geben.

Beispiel: Ein Rentner erhält sowohl eine gesetzliche Altersrente und eine Privatrente. Das Jahr des Rentenbeginns für die Altersrente war 2018. Die Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn betrug 12.000 Euro und im zu berechnenden Steuerjahr 13.200 Euro. Das vollendete Lebensjahr bei Rentenbeginn für die private Rente war 66. Die Rentenhöhe pro Jahr beträgt hierfür 10.000 Euro.
Ergebnis: Der Prozentsatz für Besteuerungsanteil der Altersrente beträgt 76,00 % und für die Privatrente 18,00 %. Der steuerfreier Teil der Altersrente beträgt 2.880 Euro und wird für die Bezugsdauer der Rente jährlich als Rentenfreibetrag fortgeschrieben. Der steuerfreie Teil für die private Rente beträgt 8.200 Euro. Somit werden für die Einkommensbesteuerung nur 10.320 Euro Altersrente zuzgl. 1.800 Euro Privatrente berücksichtigt. Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, da der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 12.120 Euro über dem Grundfreibetrag liegt. Für Verheiratete ist der doppelte Grundfreibetrag zum Vergleich heranzuziehen. Für gesetzliche Renten die vor 2005 begonnen haben und, welche der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, ist die Bruttorente in 2005 zur Ermittlung des Rentenfreibetrages maßgeblich.



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Beispiel Rentenbesteuerung gesetzliche Altersrente

Hierzu ein Beispiel: A ist seit 2001 Rentner, B geht 2015 in Rente und C im Jahr 2030. Die jeweiligen Besteuerungsanteile betragen dementsprechend 50 %, 70 % und 95 %. Die Besteuerungsanteile sind wichtg für die Rentenversteuerung, denn nur diese Anteile werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens herangezogen. Die entsprechende Steuer auf das zu versteuernde Einkommen kann etwa mit einem Steuerrechner für Rentner oder einem Steuerprogramm ermittelt werden.

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle zur Rentenversteuerung der gesetzlichen Renten. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich der Prozentsatz des Besteuerungsanteils um 2% pro Jahr. Danach erhöht sich der Prozentsatz ab 2022 bis zum Jahr 2058 um 0,5% pro Jahr. Die genaue gesetzliche Regelung und die komplette Steuerungtabelle für gesetzlioche Renten können Sie in § 22 Nr.1a)aa) EStG nachlesen.

   

Rentenbesteuerungstabelle der gesetzlichen Altersrente


Besteuerungs­anteile gesetzl. Renten
Jahr des Renten­beginnsBesteuerungsanteilRentenfreibetrag
bis 200550%50%
ab 200652%48%
200754%46%
200856%44%
200958%42%
201060%40%
201162%38%
201264%36%
201366%34%
201468%32%
201570%30%
201672%28%
201774%26%
201876%24%
201978%22%
202080%20%
202181%19%
202282%18%
202382,5%17,5%
202483%17%
202583,5%16,5%
202684%16%
202784,5%15,5%
202885%15%
.........
205699%1%
205799,5%0,5%
2058100%0%
   

Besteuerung von Rentenerhöhungen

Um die Besteuerung von Rentenerhöhungen bei der gesetzlichen Altersrente berücksichtigen zu können, werden der Besteuerungsanteil auf Grund des Rentenbeginns sowie die Höhe der Rente im ersten Jahr nach Rentenbeginn benötigt. Der daraus ermittelte Steuerfreibetrag für die Rente wird dann entsprechend in den späteren Jahren fortgeführt.

Bitte beachten Sie, dass die Steuer, die auf Ihre Rente entfällt (Rentensteuer) von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz abhängt. Auch können Renten aus einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung unterschiedlich besteuert werden. Hier muss individuell geprüft werden, mit welchem Anteil diese Renten z.B. unter Berücksichtigung vom Renteneintrittsalter der Rentenbesteuerung unterliegen.

   

Renten mit Ertragsanteilbesteuerung

Wie bereits beschrieben, werden Renten aus der privaten Rentenversicherung grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. Renten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen - wie etwa des Bundes und der Länder (VBL-Renten) - fallen ebenfalls unter diese Besteuerungsform. Dabei hängt der Besteuerungsanteil nicht vom Zeitpunkt des Beginns der Rente ab, sondern von dem Alter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente. Je Höher das Alter des Rentenempfängers zu Beginn der Rente ist, desto geringer ist der zu besteuernde Ertragsanteil der Rente. Dieser zu besteuernde Ertragsanteil ist daher zumeist niedriger als der Besteuerungsanteil bei der gesetzlichen Altersrente. Der Ertragsanteil von privaten Renten lässt sich auch mit dem obigen Rentenbesteuerung-Rechner ermitteln. Zur abweichenden Besteuerung der Riesterrente oder Rüruprente schauen Sie auf der Seite Rentenbesteuerung.biz.

   

Tabelle zur Besteuerung der Rente nach dem Ertragsanteil

Die gesetzliche Regelung für Steuerungtabellen zu privaten Renten, die nach dem Ertragsanteil besteuert werden, finden Sie in § 22 Nr.1a)bb) EStG.


Steuertabelle für Rentner - private Renten
Bei Rentenbeginn vollendetes LebensjahrErtragsanteil in %Freibetrag in %
0 bis 15941
2 bis 35842
4 bis 55743
6 bis 85644
9 bis 105545
11 bis 125446
13 bis 145347
15 bis 165248
17 bis 185149
19 bis 205050
21 bis 224951
23 bis 244852
25 bis 264753
274654
28 bis 294555
30 bis 314456
324357
33 bis 344258
354159
36 bis 374060
383961
39 bis 403862
413763
423664
43 bis 443565
453466
46 bis 473367
483268
493169
503070
51 bis 522971
532872
542773
55 bis 562674
572575
582476
592377
60 bis 612278
622179
632080
641981
65 bis 661882
671783
681684
69 bis 701585
711486
72 bis 731387
741288
751189
76 bis 771090
78 bis 79991
80892
81 bis 82793
83 bis 84694
85 bis 87595
88 bis 91496
92 bis 93397
94 bis 96298
ab 97199
   

Wie erhöht sich Besteuerungsanteil der gesetzlichen Renten im Laufe der Jahre?

Die Erhöhung des Rentenbesteuerungsanteils der Altersrente ergibt sich grundsätzlich aus dem Jahr, in dem die Rente zum ersten mal bezogen wurde. Eine Übersicht der Besteuerung der Altersrente können Sie neben der obigen Berechnung auch der entsprechenden Rentenbesteuerungstabelle entnehmen.


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