Wie erfolgt die Rentenbesteuerung der Altersrente oder die Versteuerung von privaten Renten? Auf dieser Seite finden Sie neben den Rentenbesteuerungstabellen auch einen Rentensteuerrechner für die Besteuerung von Renten.
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Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht und einen Online-Rechner, um den prozentualen Besteuerungsanteil der gesetzlichen Altersrente oder privater Renten zu berechnen sowie eine Tabelle mit den Werten für den Ertragsanteil zur Besteuerung von Renten aus der privaten Rentenversicherung. Zur Berechnung der Einkommensteuer auf gesetzliche Renten, wie Altersrente, große Witwenrente und kleine Witwenrente oder Waisenrente sowie von privaten Renten kann der folgende Rechner zur Rentenbesteuerung verwendet werden. Alternativ kann nach Abschätzung des zu versteuernden Einkommens folgende Steuertabelle für Rentner verwendet werden. Als weitere kostenlose Steuerrechner finden Sie hier einen Altersentlastungsbetrag-Rechner für Rentner, einen Rechner für die Versteuerung der Versorgungsbezüge sowie weitere Rentenrechner.
Der Rentenbesteuerungsrechner auf dieser Seite berechnet für die gesetzliche Altersrente den Rentensteuerfreibetrag, welcher für die Folgejahre gilt und in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns und der Bruttojahresrente nach Rentenbeginn ermittelt wird. Für private Renten im Gegenzug wird der Besteuerungsanteil nach dem Ertragsanteil berechnet. Aus der gesetzlichen Bruttorente werden automatisch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung und weitere steuermindernde Beträge abgezogen. Auf Grundlage der Renteneinkünfte bzw. des so ermittelten zu versteuernden Einkommens werden die steuerlichen Abzüge mit einem Rechner für die Einkommensteuer ermittelt. Der Rentenrechner gibt nur einen groben Überblick über die Versteuerung der Renten und berücksichtigt nicht alle Aspekte. Eine Haftung für den Rentensteuerrechner wird nicht übernommen. Genaue Auskünfte kann Ihnen etwa ein Steuerberater geben.
Beispiel:
Ein Rentner erhält sowohl eine gesetzliche Altersrente und eine Privatrente. Das Jahr des Rentenbeginns für die Altersrente war 2018. Die Bruttorente im Jahr nach Rentenbeginn betrug 12.000 Euro und im zu berechnenden Steuerjahr 13.200 Euro. Das vollendete Lebensjahr bei Rentenbeginn für die private Rente war 66. Die Rentenhöhe pro Jahr beträgt hierfür 10.000 Euro.
Ergebnis: Der Prozentsatz für Besteuerungsanteil der Altersrente beträgt 76,00 % und für die Privatrente 18,00 %. Der steuerfreier Teil der Altersrente beträgt 2.880 Euro und wird für die Bezugsdauer der Rente jährlich als Rentenfreibetrag fortgeschrieben. Der steuerfreie Teil für die private Rente beträgt 8.200 Euro. Somit werden für die Einkommensbesteuerung nur 10.320 Euro Altersrente zuzgl. 1.800 Euro Privatrente berücksichtigt. Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, da der Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 12.120 Euro über dem Grundfreibetrag liegt. Für Verheiratete ist der doppelte Grundfreibetrag zum Vergleich heranzuziehen. Für gesetzliche Renten die vor 2005 begonnen haben und, welche der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, ist die Bruttorente in 2005 zur Ermittlung des Rentenfreibetrages maßgeblich.
Hierzu ein Beispiel: A ist seit 2001 Rentner, B geht 2015 in Rente und C im Jahr 2030. Die jeweiligen Besteuerungsanteile betragen dementsprechend 50 %, 70 % und 95 %. Die Besteuerungsanteile sind wichtg für die Rentenversteuerung, denn nur diese Anteile werden bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens herangezogen. Die entsprechende Steuer auf das zu versteuernde Einkommen kann etwa mit einem Steuerrechner für Rentner oder einem Steuerprogramm ermittelt werden.
Nachfolgend finden Sie eine Tabelle zur Rentenversteuerung der gesetzlichen Renten. Bis zum Jahr 2020 erhöht sich der Prozentsatz des Besteuerungsanteils um 2% pro Jahr. Danach erhöht sich der Prozentsatz ab 2022 bis zum Jahr 2058 um 0,5% pro Jahr. Die genaue gesetzliche Regelung und die komplette Steuerungtabelle für gesetzlioche Renten können Sie in § 22 Nr.1a)aa) EStG nachlesen.
Jahr des Rentenbeginns | Besteuerungsanteil | Rentenfreibetrag |
---|---|---|
bis 2005 | 50% | 50% |
ab 2006 | 52% | 48% |
2007 | 54% | 46% |
2008 | 56% | 44% |
2009 | 58% | 42% |
2010 | 60% | 40% |
2011 | 62% | 38% |
2012 | 64% | 36% |
2013 | 66% | 34% |
2014 | 68% | 32% |
2015 | 70% | 30% |
2016 | 72% | 28% |
2017 | 74% | 26% |
2018 | 76% | 24% |
2019 | 78% | 22% |
2020 | 80% | 20% |
2021 | 81% | 19% |
2022 | 82% | 18% |
2023 | 82,5% | 17,5% |
2024 | 83% | 17% |
2025 | 83,5% | 16,5% |
2026 | 84% | 16% |
2027 | 84,5% | 15,5% |
2028 | 85% | 15% |
... | ... | ... |
2056 | 99% | 1% |
2057 | 99,5% | 0,5% |
2058 | 100% | 0% |
Um die Besteuerung von Rentenerhöhungen bei der gesetzlichen Altersrente berücksichtigen zu können, werden der Besteuerungsanteil auf Grund des Rentenbeginns sowie die Höhe der Rente im ersten Jahr nach Rentenbeginn benötigt. Der daraus ermittelte Steuerfreibetrag für die Rente wird dann entsprechend in den späteren Jahren fortgeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Steuer, die auf Ihre Rente entfällt (Rentensteuer) von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz abhängt. Auch können Renten aus einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung unterschiedlich besteuert werden. Hier muss individuell geprüft werden, mit welchem Anteil diese Renten z.B. unter Berücksichtigung vom Renteneintrittsalter der Rentenbesteuerung unterliegen.
Wie bereits beschrieben, werden Renten aus der privaten Rentenversicherung grundsätzlich mit dem Ertragsanteil besteuert. Renten aus dem umlagefinanzierten Teil von Zusatzversorgungseinrichtungen - wie etwa des Bundes und der Länder (VBL-Renten) - fallen ebenfalls unter diese Besteuerungsform. Dabei hängt der Besteuerungsanteil nicht vom Zeitpunkt des Beginns der Rente ab, sondern von dem Alter des Rentenberechtigten zu Beginn der Rente. Je Höher das Alter des Rentenempfängers zu Beginn der Rente ist, desto geringer ist der zu besteuernde Ertragsanteil der Rente. Dieser zu besteuernde Ertragsanteil ist daher zumeist niedriger als der Besteuerungsanteil bei der gesetzlichen Altersrente. Der Ertragsanteil von privaten Renten lässt sich auch mit dem obigen Rentenbesteuerung-Rechner ermitteln. Zur abweichenden Besteuerung der Riesterrente oder Rüruprente schauen Sie auf der Seite Rentenbesteuerung.biz.
Die gesetzliche Regelung für Steuerungtabellen zu privaten Renten, die nach dem Ertragsanteil besteuert werden, finden Sie in § 22 Nr.1a)bb) EStG.
Bei Rentenbeginn vollendetes Lebensjahr | Ertragsanteil in % | Freibetrag in % |
---|---|---|
0 bis 1 | 59 | 41 |
2 bis 3 | 58 | 42 |
4 bis 5 | 57 | 43 |
6 bis 8 | 56 | 44 |
9 bis 10 | 55 | 45 |
11 bis 12 | 54 | 46 |
13 bis 14 | 53 | 47 |
15 bis 16 | 52 | 48 |
17 bis 18 | 51 | 49 |
19 bis 20 | 50 | 50 |
21 bis 22 | 49 | 51 |
23 bis 24 | 48 | 52 |
25 bis 26 | 47 | 53 |
27 | 46 | 54 |
28 bis 29 | 45 | 55 |
30 bis 31 | 44 | 56 |
32 | 43 | 57 |
33 bis 34 | 42 | 58 |
35 | 41 | 59 |
36 bis 37 | 40 | 60 |
38 | 39 | 61 |
39 bis 40 | 38 | 62 |
41 | 37 | 63 |
42 | 36 | 64 |
43 bis 44 | 35 | 65 |
45 | 34 | 66 |
46 bis 47 | 33 | 67 |
48 | 32 | 68 |
49 | 31 | 69 |
50 | 30 | 70 |
51 bis 52 | 29 | 71 |
53 | 28 | 72 |
54 | 27 | 73 |
55 bis 56 | 26 | 74 |
57 | 25 | 75 |
58 | 24 | 76 |
59 | 23 | 77 |
60 bis 61 | 22 | 78 |
62 | 21 | 79 |
63 | 20 | 80 |
64 | 19 | 81 |
65 bis 66 | 18 | 82 |
67 | 17 | 83 |
68 | 16 | 84 |
69 bis 70 | 15 | 85 |
71 | 14 | 86 |
72 bis 73 | 13 | 87 |
74 | 12 | 88 |
75 | 11 | 89 |
76 bis 77 | 10 | 90 |
78 bis 79 | 9 | 91 |
80 | 8 | 92 |
81 bis 82 | 7 | 93 |
83 bis 84 | 6 | 94 |
85 bis 87 | 5 | 95 |
88 bis 91 | 4 | 96 |
92 bis 93 | 3 | 97 |
94 bis 96 | 2 | 98 |
ab 97 | 1 | 99 |
Die Erhöhung des Rentenbesteuerungsanteils der Altersrente ergibt sich grundsätzlich aus dem Jahr, in dem die Rente zum ersten mal bezogen wurde. Eine Übersicht der Besteuerung der Altersrente können Sie neben der obigen Berechnung auch der entsprechenden Rentenbesteuerungstabelle entnehmen.